Spricht man vom Verkehrsrecht, so ist das Rechtsgebiet gemeint, dass den Transport von Personen und Waren auf öffentlichen Verkehrswegen durch Vorschriften und Gesetz regelt.
Aufgrund dessen, dass es kein einheitliches Verkehrsgesetz gibt, sondern die Vorschriften in den unterschiedlichsten Gesetzen zu finden ist, ist dieser Rechtsbereich sehr umfangreich, aber auch detailliert. Es werden Vorschriften aus dem Zivilrecht, dem Ordnungswidrigkeitenrecht sowie dem Strafrecht herangezogen.
Ziel des Verkehrsrechts ist es, einen sicheren und funktionstüchtigen Verkehrsfluss zu gewährleisten und garantieren. Im Verkehrsrecht werden somit Fußgänger, Fahrradfahrer und Kraftfahrzeugführer zu gleichermaßen behandelt.
Im Verkehrsrecht unterscheidet man zwischen
- Verkehrszivilrecht
- Verkehrsstrafrecht und Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht
Das Verkehrszivilrecht regelt Rechtsfragen im Bereich des Verkehrshaftungsrecht sowie Verkehrsvertragsrecht. Durch diesen Teil des Verkehrsrechts werden Rechtsfolgen in Form von Haftung und Ansprüche auf Schadensersatz festgelegt. Des Weiteren sind grundlegende Regelungen zum Kauf und Verkauf von Fahrzeugen festgehalten.
Kommt es im öffentlichen Verkehr zu schwerwiegenden Verstößen, so ist das Strafrecht und folglich das StGB heranzuziehen. Leichte Verstöße hingegen werden als Ordnungswidrigkeiten bezeichnet und im Ordnungswidrigkeitengesetz gelistet.
Im Verkehrsverwaltungsrecht erfolgt eine weitere Teilung in das Fahrerlaubnisrecht und Zulassungsrecht. Im Grunde wird durch dieses Rechtsgebiet die Erteilung, der Verlust und die Entziehung der Fahrerlaubnis festgelegt. Die entsprechenden Vorschriften dazu finden sich im StVZO.
Durch das Verkehrsversicherungsrecht wird eine Kfz-Haftpflichtversicherungspflicht vorgeschrieben. Ziel dieser ist es, die Unfallopfer zu schützen und abzusichern. Dieser Rechtsbereich wird das Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) und durch die Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) normiert.
Diese Seite soll Ihnen die Grundzüge des Verkehrsrechts darlegen, Rechte und Pflichten aufzeigen und mögliche Ansprüche auflisten.